WILDRUHEZONEN DER GEMEINDE KLOSTERS

Gesetzlich verbindlich ab Wintersaison 2011/2012

Das Klosterser Stimmvolk hat im Juni 2011 vernünftig und mit 75% sehr deutlich das Gesetz über die Wildruhezonen angenommen.

Damit sind die Wildruhezonen für die Wintersaison 2011/2012 verbindlich und die Nichtbeachtung wird mit entsprechenden Bussen geahndet.

 

Die Karten der gesetzlich verbindlichen Wildruhezonen:

Übersichtskarten Wildruhezonen Gemeinde Klosters-Serneus
- Zone Gipschilchli
- Zone Innerzugwald
- Zone Schliifitschugge
- Zone Ronenwald
- Zone Inner Chinn
- Zone Muggenwald
- Falla-Rüggen
- Zone Alp
- Zone Erlenberg
Wildruhezonen_20100309.pdf
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