A-Mitglieder besitzen ein aktives Stimm- und Wahlrecht in Sektions- und Verbandsangelegenheiten (BKPJV). Sie sind zur Leistung von Sektions- und Verbandsbeiträgen
verpflichtet.
B-Mitglieder (bereits A-Mitglieder einer anderen Sektion) besitzen in Sektionsangelegenheiten das Stimm- und Wahlrecht. In Verbandsangelegenheiten (BKPJV) haben sie
kein Stimm- und Wahlrecht. Sie verpflichten sich zu Sektionsbeiträgen.
Jagdkandidaten werden an der Frühjahresversammlung aufgenommen. Sie besitzen kein Wahl- und Stimmrecht. Sie sind von Sektions- und Verbandsbeiträgen
befreit. Als Jagdkandidat(in) kann er/sie bis zum erlangen des Jagdpatentes gratis in unserem Jagdschiessstand Gulfia schiessen. Danach als A-Mitglied muss er/sie einen
Anteilsschein erwerben gemäss Statuten Art. 17.
Gönner sind Sympathisanten unserer Sektion. Sie erhalten den Bündner Jäger (Jagdzeitung des BKPJV) über unsere Sektion.